• BAD HINDELANG - Pension am Hirschbach

unsere AGB

  • ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) Pension am Hirschbach Stand: 15.10.2021
  • Pension am Hirschbach
    Caroline und Christian Bäumer GbR

    Jochstrasse 35, 87541 Bad Hindelang

    - im Folgenden Pension genannt -

  • 1. Geltungsbereich
  • 1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Pension.

    Sie können durch im Einzelfall ausgehandelte Bedingungen ersetzt werden.

    Diese AGB sind für jeden Gast in der Pension im Internetauftritt der Pension einsehbar.

    1.2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Pension.

    1.3. Die Ferienwohnungen in der Pension sind strikte Nichtraucherwohnungen. Sollten Gäste dennoch in den Wohnungen rauchen, wird der Gast an den Reinigungskosten (Gardinen, Mobiliar, Teppich usw.) mit 250,- Euro beteiligt. Kann die Ferienwohnung wegen des Rauchgeruchs trotz Reinigung im Anschluss nicht vermietet werden, wird eine zusätzliche Nacht lauf Tarif in Rechnung gestellt. Sollte eine Folgebuchung eines anderen Gastes daraufhin storniert werden müssen, trägt der Gast auch hierfür die entstehenden Kosten.

  • 2. Vertragsabschluss
  • 2.1. Der Beherbergungsvertrag gilt als abgeschlossen, wenn die Bereitstellung einer Ferienwohnung vom Gast telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder im Internet reserviert und von der Pension bestätigt worden ist.
    Die Bestätigung durch die Pension kann ebenfalls telefonisch, per E-Mail oder auf Wunsch auch auf dem Briefweg erfolgen.


    Ein Beherbergungsvertrag ist auch durch schlüssiges Verhalten zustande gekommen, insbesondere, wenn eine Ferienwohnung bestellt und bereitgestellt ist und aus Zeitgründen eine explizite Zusage nicht möglich ist.


    2.2. Vertragspartner sind die Pension, vertreten durch Caroline und Christian Bäumer, und der Gast.

    Handelt ein Besteller im Auftrag oder für von ihm angemeldete Gäste, so hat er für die hierdurch begründeten Verbindlichkeiten und alle Verpflichtungen aus dem Pensionsaufnahmevertrag einzustehen.

  • 3. Leistungen, Preise, Zahlung
  • 3.1. Die Pension ist verpflichtet, die vom Gast bzw. Besteller gebuchten Ferienwohnungen bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.


    3.2. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Diese beträgt zurzeit 7% für Übernachtungskosten und 19% für Frühstückpreis.


    3.3. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 6 Monate und erhöht sich der von der Pension allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann diese den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10% anheben.


    3.4. Die Preise können von der Pension ferner geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen an der Anzahl der gebuchten Ferienwohnungen, den Leistungen der Pension oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und die Pension dem zustimmt.


    3.5. Der gesamte Rechnungsbetrag ist grundsätzlich am Tag der Anreise per PayPal oder in bar zu zahlen. Schecks, Kredit- oder EC-Karten können nicht angenommen werden. Bei frühzeitiger Abreise, außer bei anderer Absprache, bleibt der gesamte Betrag fällig.


    3.6. Kommt der Gast mit seiner Zahlung in Verzug, so kann die Pension die Beherbergungsvereinbarung mit sofortiger Wirkung aufheben. Die Geltendmachung weiterer Schäden, insbesondere der Ausfall anderweitiger Vermietung, bleibt der Pension vorbehalten.
    Die Pension macht bei Zahlungsrückständen von ihrem Vermieterpfandrecht Gebrauch und kann die Entfernung von Sachen und Gepäck auf dem Wege der Selbsthilfe kurzzeitig, bis eine Klärung herbeigeführt ist, verhindern.


    3.7. Rechnungen der Pension ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 5 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist die Pension berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Leitzins (Hauptrefinanzierungssatz) der Europäischen Zentralbank zu berechnen.


    3.8. Die Pension ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, eine angemessene Vorauszahlung in Höhe von 20% des Rechnungsbetrages oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die genaue Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine werden schriftlich vereinbart.

  • 4. Storno- und Rücktrittsbedingungen
  • 4.1. Eine Stornierung hat grundsätzlich schriftlich (per E-Mail, Brief) zu erfolgen.


    4.2. Ein Rücktritt des Gastes von dem mit der Pension geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung der Pension. Erfolgt dies nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Gast vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in den Fällen des Leistungsverzuges der Pension oder einer von ihr zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.


    4.3. Bei vom Gast nicht in Anspruch genommenen Ferienwohnungen hat die Pension die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Ferienwohnung sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.


    4.4. Der Pension steht es frei, den ihr entstanden und vom Kunden zu ersetzenden Schaden zu pauschalieren. Der Gast ist dann verpflichtet, folgende Sätze des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen (Übernachtungskosten exkl. Frühstück und Kurtaxe) zu zahlen:


    4.4.1. Stornierungen bis 2 Tage vor Ankunft: 100%, mindestens aber EUR 25,- EUR pro Person


    4.4.2. Stornierungen zwischen dem 7. und 3. Tag vor Ankunft: 80%, mindestens aber EUR 20,- EUR pro Person


    4.4.3. Stornierungen zwischen dem 14. und 8. Tag vor Ankunft: 50%, mindestens aber EUR 20,- EUR pro Person


    4.4.4. Stornierungen zwischen dem 90. und 15. Tag vor Ankunft: 20%


    4.5. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden oder der der Pension entstandene Schaden niedriger als die geforderte Pauschale ist.


    4.6. Sofern zwischen der Pension und dem Gast ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Gast bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadenersatzansprüche der Pension auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Gastes erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber der Pension ausübt.


    4.7. Ferner ist die Pension berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere von der Pension nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen,


    4.8. Die Pension hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich auf den mit dem Gast praktizierten Kommunikationsweg in Kenntnis zu setzen.

  • 5. Bereitstellung, Übergabe und Rückgabe der Ferienwohnungen
  • 5.1. Der Gast erwirbt, wenn nichts anderes vereinbart ist, keinen Anspruch auf die Bereitstellung eine bestimmte Ferienwohnung.


    5.2. An- und Abreisetag gelten bei der Reservierung als ein Tag, es zählt also die Anzahl der Übernachtungen.


    5.3. Check in: Die Ferienwohnungen können ab 15 Uhr bezogen werden. Bei einer früheren Anreise kann in der Regel das Gepäck bereits eingelagert werden. Sollte die Ferienwohnung bereits bezugsfertig sein, kann sie schon früher bezogen werden.


    5.4. Zur besseren Disposition wird gebeten, der Pension die ungefähre Ankunftszeit mitzuteilen.
    Sollten sich Verzögerungen ergeben, ist die Pension ebenfalls rechtzeitig telefonisch darüber zu informieren. Andernfalls ist sie berechtigt, im Sinne der Schadensminimierung, die Ferienwohnung ab 20.00 Uhr und in den darauffolgenden Tagen für weitere Reservierungen freizugeben.


    5.5. Check out: Am vereinbarten Abreisetag sind die Ferienwohnungen spätestens um 10.00 Uhr geräumt und besenrein zur Verfügung zu stellen. Das benutzte Geschirr ist zu spülen oder in die Spülmaschine einzuräumen und diese anzustellen. Gepäck wird ggf. kostenlos eingelagert.
    Erfolgt die Übergabe aus Gründen, die die Pension nicht zu verantworten hat, nach 12.00 Uhr, so werden 50 % des Übernachtungspreises (Listenpreis) ohne Frühstück und Kurtaxe in Rechnung gestellt, ab 16 Uhr 100%. Dem Gast steht es frei, der Pension nachzuweisen, dass dieser kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.


    5.6. Stellt die Pension aus Gründen, die sie selbst zu vertreten hat, dem Gast die gebuchte Ferienwohnung nicht zur Verfügung, so ist die Pension berechtigt, dem Gast ein anderes, vergleichbares Quartier in einem anderen Haus zuzuweisen. Dabei trägt die Pension nur die eventuell anfallenden Mehrkosten zwischen vereinbartem Logispreis und dem tatsächlichen Zimmerpreis des Ersatzquartiers. Lehnt der Kunde die Unterbringung in einem anderen Haus ab, erlöschen seine Ansprüche. Weitere Ansprüche des Gastes sind ausgeschlossen.

  • 6. Haftungen
  • 6.1. Der Gast haftet gegenüber der Pension für die von ihm oder seinen Gästen verursachten Schäden.


    6.2. Die Pension haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Diese Haftung ist im nicht leistungstypischen Bereich jedoch beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Pension zurückzuführen sind. Sollten Störungen oder Mängel an der Leistung der Pension auftreten, wird die Pension in Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes gemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.


    6.3. Die Pension haftet gegenüber dem Gast bzw. dem Vertragspartner nicht, wenn die Leistungserbringung infolge höherer Gewalt unmöglich wird. Die Pension bemüht sich in diesen Fällen um eine anderweitige Beschaffung gleichwertiger Leistungen.


    6.4. Für eingebrachte Sachen haftet die Pension dem Gast gegenüber nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens 1.000,- Euro. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Gast nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung der Pension Anzeige gemacht (§703 BGB).


    6.5. Es obliegt dem Gast, mitgebrachte Gegenstände gegen Diebstahl oder Beschädigungen oder Zerstörung zu versichern. Eine Haftung der Pension bei deren Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder Zerstörung wird ausgeschlossen, auch dann, wenn der Gast diese Gegenstände im Zimmertresor aufbewahrt hat.


    6.6. Soweit der Gast von den Parkmöglichkeiten auf dem Grundstück Jochstr. 35, 87541 Bad Hindelang, Gebrauch macht, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet die Pension nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens der Pension.


    6.7. Weckaufträge, Nachrichten-, Post- und Warensendungen für Gäste gehören nicht zum Leistungsbereich der Pension. Sollten diese Leistungen nach Vereinbarung im Ausnahmefall übernommen werden, sind sie mit größter Sorgfalt auszuführen. Schadenersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.

  • 7. Schlussbestimmungen
  • 7.1. Erfüllungs- und Zahlungsort sowie Gerichtsstand ist der Sitz der Pension: Bad Hindelang.


    7.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsvertrag und Beherbergung in der Pension unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.


    Pension am Hirschbach

    Caroline und Christian Bäumer GbR

    Jochstr. 35, 87541 Bad Hindelang